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   VG Berlin, 30.09.2021 - 39 K 182.19 A   

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https://dejure.org/2021,74123
VG Berlin, 30.09.2021 - 39 K 182.19 A (https://dejure.org/2021,74123)
VG Berlin, Entscheidung vom 30.09.2021 - 39 K 182.19 A (https://dejure.org/2021,74123)
VG Berlin, Entscheidung vom 30. September 2021 - 39 K 182.19 A (https://dejure.org/2021,74123)
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Volltextveröffentlichung

  • milo.bamf.de

    AsylG, § 3 Abs 1; AsylG, § 4 Abs 1; MRK, Art 3; AufenthG 2004, § 60 Abs 5; AufenthG 2004, § 60 Abs 7
    Russische Föderation: keine flüchtlingsrechtlich relevante Verfolgung geltend gemacht; interner Schutz und inländische Fluchtalternative bei Bedrohung durch Ex-Mann

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 13.07.2017 - 1 VR 3.17

    Abschiebungsanordnung; Gefährder; Islamischer Staat; Islamismus; Salafismus;

    Auszug aus VG Berlin, 30.09.2021 - 39 K 182.19
    Das in Ziffer 6 der Bescheide verhängte Einreise- und Aufenthaltsverbot des § 11 Abs. 1 AufenthG, das - wie die Vorschrift in der seit dem 21. August 2019 geltenden Fassung nunmehr ausdrücklich klarstellt - nicht schon von Gesetzes wegen gilt, sondern als Anordnung eines "Einreise- und Aufenthaltsverbot von bestimmter Dauer" zu verstehen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. August 2018 - BVerwG 1 C 21.17 - juris, Rn. 21; BVerwG, Beschluss vom 13. Juli 2017 - BVerwG 1 VR 3.17 -, Rn. 71 f., juris), begegnet ebenfalls keinen rechtlichen Bedenken.
  • BVerwG, 21.08.2018 - 1 C 21.17

    Fehlende Anordnung eines Einreiseverbots führt nicht zur Rechtswidrigkeit der

    Auszug aus VG Berlin, 30.09.2021 - 39 K 182.19
    Das in Ziffer 6 der Bescheide verhängte Einreise- und Aufenthaltsverbot des § 11 Abs. 1 AufenthG, das - wie die Vorschrift in der seit dem 21. August 2019 geltenden Fassung nunmehr ausdrücklich klarstellt - nicht schon von Gesetzes wegen gilt, sondern als Anordnung eines "Einreise- und Aufenthaltsverbot von bestimmter Dauer" zu verstehen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. August 2018 - BVerwG 1 C 21.17 - juris, Rn. 21; BVerwG, Beschluss vom 13. Juli 2017 - BVerwG 1 VR 3.17 -, Rn. 71 f., juris), begegnet ebenfalls keinen rechtlichen Bedenken.
  • EGMR, 21.01.2011 - 30696/09

    Belgische Behörden hätten Asylbewerber nicht nach Griechenland abschieben dürfen

    Auszug aus VG Berlin, 30.09.2021 - 39 K 182.19
    Im Übrigen ist auch nicht erkennbar, dass den Klägern bei einer Rückkehr in die Russische Föderation eine unmenschliche Behandlung i.S.d. § 60 Abs. 5 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) i.V.m. Art. 3 EMRK aufgrund schlechter humanitärer Verhältnisse droht, was nur in ganz außergewöhnlichen Ausnahmefällen anzunehmen ist (vgl. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Urteil vom 21. Januar 2011 - 30696/09 -, NVwZ 2011, 413).
  • BVerwG, 20.02.2013 - 10 C 23.12

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft; Ahmadis; Flüchtlingsanerkennung; Folgeverfahren;

    Auszug aus VG Berlin, 30.09.2021 - 39 K 182.19
    Hierfür besteht eine widerlegbare Vermutung, wenn er bereits verfolgt wurde oder unmittelbar von Verfolgung bedroht war (vgl. BVerwG, Urteile vom 20. Februar 2013 - BVerwG 10 C 23.12 - , Rn. 32, juris m.w.N. und vom 27. April 2010 - BVerwG 10 C 5.09 - Rn. 23, juris).
  • BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 5.09

    Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beweismaß; beachtliche

    Auszug aus VG Berlin, 30.09.2021 - 39 K 182.19
    Hierfür besteht eine widerlegbare Vermutung, wenn er bereits verfolgt wurde oder unmittelbar von Verfolgung bedroht war (vgl. BVerwG, Urteile vom 20. Februar 2013 - BVerwG 10 C 23.12 - , Rn. 32, juris m.w.N. und vom 27. April 2010 - BVerwG 10 C 5.09 - Rn. 23, juris).
  • BVerwG, 26.10.1989 - 9 B 405.89

    Klageabweisung ohne Beweisaufnahme - Aufklärungspflicht - Beweisantrag -

    Auszug aus VG Berlin, 30.09.2021 - 39 K 182.19
    Ihm obliegt es, bei den in seine Sphäre fallenden Ereignissen, insbesondere seinen persönlichen Erlebnissen, von sich aus eine Schilderung zu geben, die geeignet ist, seinen Schutzanspruch lückenlos zu tragen, und er hat unter Angabe genauer Einzelheiten einen in sich stimmigen Sachverhalt zu schildern (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Oktober 1989 - BVerwG 9 B 405.89 - InfAusIR 1990, S. 38).
  • VG Kassel, 29.07.2020 - 1 K 2919/18

    Geschiedene jesidische Frauen müssen in Russland nicht mit einer Ermordung durch

    Auszug aus VG Berlin, 30.09.2021 - 39 K 182.19
    Dafür, dass Angehörigen der jesidischen Gemeinschaft generell kein Schutz durch die russischen Behörden gewährt würde, ergeben sich aus den Erkenntnismitteln keine Anhaltspunkte (vgl. vielmehr zur strafrechtlichen Verfolgung eines gewalttätigen jesidischen Ehemannes durch die russischen Behörden: VG Kassel, Urteil vom 29. Juli 2020 - 1 K 2919/18.KS.A - juris, Rn. 26).
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